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AGB der Weikert Gesundheitsmanagement

Wolfgang Weikert

Am Beinker 3

D-49152 Bad Es

§ 1 Geltungsbereich

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB) sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen der „Weikert Gesundheitsmanagement“ mit dem Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.


Hiervon abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie von der Weikert Gesundheitsmanagement schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist nur der jeweilige Vertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Auftraggebers an die Weikert Gesundheitsmanagement.


Ein Vertrag kommt bei schriftlicher Auftragersteilung (Angebot) durch den Auftraggeber nur nach schriftlicher ausdrücklicher Bestätigung (Annahme) durch die Weikert Gesundheitsmanagement zustande.

Die Schriftform ist auch durch die modernen Kommunikationsmittel, E-Mail und Telefax, gewahrt.

§ 3 Honorare

Die Honorare bestimmen sich nach dem allgemeinen Leistungsverzeichnis der Weikert Gesundheitsmanagement und sind Verhandlungssache. Das aktuelle Leistungsverzeichnis wird jeweils Gegenstand dieser AGB und kann bei WGM angefordert werden.


Alle Honorarzahlungen erfolgen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kostenvoranschläge im Rahmen der Angebote von Weikert Gesundheitsmanagement sind grundsätzlich unverbindlich.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung

Unser Anspruch auf Zahlung des Honorars entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

Die Rechnungsstellung durch die Weikert Gesundheitsmanagement an den Auftraggeber erfolgt nach Leistungserbringung durch die Weikert Gesundheitsmanagement. Die Rechnungssumme ist ohne Abzug sofort fällig.
Ausnahme: Bei bestimmten Leistungen, wie zum Beispiel der Ausbildung von Betrieblichen Gesundheitsberatern, wird das Honorar im Voraus fällig. Bei anderen Leistungen, wie zum Beispiel der Unternehmensberatung oder die Erarbeitung von Konzepten sind anteilige Vorauszahlungen möglich.

Im Bereich der Soforthilfe/Mitarbeiterassistenzsysteme sind monatliche Vorauszahlungen, Einzelabrechnungen und andere Berechnungsgrundlagen, wie zum Beispiel ein Kartensystem ähnlich der Bahncard möglich. Hier gelten jeweils die vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausgehandelt werden.


Wird in der Rechnung eine nach dem Kalender bestimmte Frist gesetzt, so befindet sich der Kunde nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist mit der Zahlung der Vergütung in Verzug.

Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Bei Terminabsprachen, die von uns als Vorschläge gemacht werden, zum Beispiel beim Quick-Check Gesundheitsstatus oder bei Seminaren oder bei Gesprächsterminen, gilt, das diese fristgerecht ab- oder zugesagt werden müssen.

Lässt der Auftragnehmer diese Termine ungenutzt ohne Nachricht an uns verstreichen, so wird das entsprechende Honorar aus unserem Leistungsverzeichnis fällig (Siehe dort die einzelnen Preispositionen). Bei der Blockierung ganzer Tage wird ein Tagessatz (Seminartagessatz) in Rechnung gestellt. Bei der Blockierung von Stunden gilt der entsprechende Stundensatz nach Leistungsverzeichnis.

Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung gleichartiger Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtswirksam festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 5 Vorschüsse

Bei Vertragsbeziehungen ab einem Auftragsvolumen von 5.000,00 € (exklusive der Umsatzsteuer) gilt abweichend von § 4 dieser AGB´s, dass die Weikert Gesundheitsmanagement berechtigt ist, angemessene Vorschüsse von dem Auftraggeber anzufordern.

Bei Abbruch oder Kündigung dieser Vertragsbeziehung besteht durch den Auftraggeber kein Anspruch auf Rückzahlung der angemessenen Vorschüsse, soweit Leistungen durch die Weikert Gesundheitsmanagement bereits erbracht wurden.

Die Vorschussrechnung ist nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig. 

Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Auftraggeber (Unternehmer) auch ohne Mahnung in Verzug.

Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 6 Vertraulichkeitsverpflichtung

Die der Weikert Gesundheitsmanagement im Rahmen ihrer Dienstleistungen bekannt werdenden Daten des  Auftraggebers werden gespeichert.
Die Weikert Gesundheitsmanagement ist verpflichtet, die vom Auftraggeber erhaltenen Erkenntnisse, Informationen oder Materialien streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Weikert Gesundheitsmanagement trifft die erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Dieses gilt unabhängig davon, ob die Informationen mündlich, schriftlich, in elektronischer oder anderer Form übermittelt werden.

Die Weikert Gesundheitsmanagement stellt durch den Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den Mitarbeitern, die Zugang zu den genannten Informationen oder Materialien haben können, sicher, dass diese entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.

Andererseits ist der Auftraggeber gegenüber der Weikert Gesundheitsmanagement verpflichtet, alle ihm bekannt gewordenen oder übermittelten Ideen, Konzeptionen, Unterlagen und Ausarbeitungen sowie Mitteilungen der Weikert Gesundheitsmanagement streng vertraulich zu behandeln und diese weder ganz oder teilweise Dritten weiterzugeben noch für andere als mit dem Weikert Gesundheitsmanagement vereinbarten eigenen Zwecke zu verwerten.

Auf die Vorschriften des Urheberschutzgesetzes wird hingewiesen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung hat der hiergegen verstoßende Auf-traggeber an die Weikert Gesundheitsmanagement eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Preises der Vergütung zu zahlen.

Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt jeweils vorbehalten.

§ 7 Werbung

Die Weikert Gesundheitsmanagement hat das Recht, zum Zwecke der Eigenwerbung, u.a. auf Wer-bematerialien und insbesondere auch auf ihrer Internetseite, auf die Vertragsbeziehung durch Verwendung der Firmenbezeichnung nebst Logo des Auftraggebers hinzuweisen sowie die Arbeitsergebnisse, auch Teile daraus, unentgeltlich zu nutzen. Dieses Recht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 8 Haftung

Die Haftung der Weikert Gesundheitsmanagement richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe.

Ansprüche für Schäden, die der Auftraggeber erleidet, oder für Schäden, die an vom Auftraggeber eingebrachten Sachen entstehen, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig unerlaubter Handlung und für Folgeschäden, wie Nutzungsausfall sowie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypische vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird. Die Weikert Gesundheitsmanagement haftet nicht bei höherer Gewalt.

Diese Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz, wie Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 9 Salvatorische Klausel

Diese AGB´s bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die Weikert Gesundheitsmanagement und der Auftraggeber unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässiger Weise zu erreichen.

§ 10 Schriftformerfordernis

Alle Abweichungen von diesen AGB´s bedürfen der Schriftform.

§ 11 Erfüllungsort

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist – auch für Scheck- und Wechselverfahren – Osnabrück aus-schließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Weikert Gesundheitsmanagement ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht aufzurufen.

 

Bad Essen, den 24.08.2010

Wolfgang Weikert

Preisliste (Stand: 01/2011)

Name der Dienstleistung

Preis in € ohne MWSt.

Alle Preise werden mit dem Auftraggeber je nach Aufwand ausgehandelt. Das aktuelle Leistungsverzeichnis mit Beispielpreisen kann bei WGM angefordert werden.